Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweise für Anzeigenkunden und Nutzer unserer Dienstleistungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Aviatic Verlag GmbH in Oberhaching haben wir für Sie zum Download als PDF-Datei bereitgestellt.

PfeilAllgemeine Geschäftsbedingungen  [ PDF-Datei ]

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz, zum Haftungsausschluss sowie unser Impressum gemäß §6 Teledienstgesetz (TDG).

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I. Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Mit der Erteilung eines Anzeigen- bzw. Eintragungsauftrages erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aviatic Verlag GmbH (Verlag) an. Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht.

II. Zustandekommen des Vertrages, Verantwortung

  1. Der erteilte Auftrag gilt jeweils nur für das im Bestellformular angegebene bzw. mündlich vereinbarte Objekt. Eines Zugangs der Annahmeerklärung seitens des Verlags bedarf es nicht. Bei telefonisch aufgegebenen Texten oder Textänderungen bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. 
  2. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller dem Verlag gegenüber gemachten Angaben. Die Benutzung von Rufnummern oder sonstiger Daten Dritter bedarf deren Zustimmung, diese gilt bei Auftragserteilung an den Verlag als vom Auftraggeber eingeholt. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechte verletzt werden. Dies gilt auch hinsichtlich von Rechten an Internet-Domains einschließlich ihrer Registrierung und/oder Inhalten/Gestaltungen von Homepages und Websites. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

III. Unterlagen, Änderungen und inhaltliche Gestaltung

  1.  
    Anzeigentexte, Logos, Druckvorlagen, Zeichnungen, Daten sowie weiteres vom Auftraggeber zu Vertragszwecken zur Verfügung zu stellendes Material ist dem Auftrag beizufügen oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung dem Verlag unaufgefordert zu liefern. Stellt der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht fristgemäß zur Verfügung, kann der Verlag nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Vertrag kündigen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Rückgabe der dem Verlag überlassenen Materialien nach Erfüllung des Auftrages erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen dem Verlag rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, so dass die technische Ausführung noch möglich ist. Änderungen und Aktualisierungen des ursprünglichen Auftrages erfolgen gegen Entgelt. Korrekturabzüge werden nur für gestaltete Anzeigen und nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vorgelegt. Die Vorlage erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber druckfertige Filme bzw. reproreife Vorlagen ohne Änderungswünsche zur Verfügung stellt oder der Auftraggeber seinen Anzeigenwortlaut aus der vorhergehenden Auflage unverändert beibehält. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb der gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Platzierungsaufträge werden nur berücksichtigt, wenn dies aus herstellungstechnischen Gründen möglich ist. Der Verlag kann den verlagsseitig festgelegten Zeitpunkt für das Erscheinen einzelner Projekte nicht garantieren.

IV. Rücktritt, Höhere Gewalt

  1. Bei Rücknahme oder Einschränkung erteilter Aufträge ist der Verlag berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. 
  2. Der Verlag behält sich bis zum Redaktionsschluss ein Rücktrittsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist, die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist oder durch Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung für vorhergehende oder laufende Aufträge in Verzug ist. 
  3. Wenn der Verlag an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die den Verlag oder dessen Zulieferer betreffen, gehindert wird und die der Auftragnehmer auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Energie, behördliche Maßnahmen, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Nach 6 Monaten ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

V. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Anzeigenpreise ergeben sich aus der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste des Verlages. Kosten für herzustellende Druckunterlagen, wie Reinzeichnungen und Filmvorlagen, sind im Anzeigenpreis nicht enthalten. Sie werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 
  2. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei der Auftragserteilung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird der Steuersatz zwischen Abschluss des Vertrages oder Erscheinen des Werkes einer Veränderung unterworfen, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.
  3. Die Rechnung ist – unabhängig vom Erscheinen des Buches oder des Dokumentes – sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Der Verlag behält sich ein Recht auf Vorkasse ausdrücklich vor. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz und Bearbeitungskosten berechnet. Die zweite und jede weitere Mahnung wird mit Euro 10,00 in Rechnung gestellt. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf eines der auf der Rechnung genannten Konten des Verlages einzuzahlen.
  4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegenüber dem Verlag aufrechnen. Dies gilt auch im kaufmännischen Verkehr. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten finden die §§ 273, 320 BGB, 369 HGB keine Anwendung.

VI. Mängelgewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind dem Verlag innerhalb von 30 Tagen, bei Vollkaufleuten unverzüglich, nach Erscheinen schriftlich anzuzeigen. Später eingehende Mängelrügen werden von dem Verlag nicht berücksichtigt; die Eintragung gilt dann als genehmigt.
  2. Ist die in Auftrag gegebene Eintragung ganz oder teilweise nicht oder in inhaltlich veränderter Form erschienen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Nacherfüllung, insbesondere nicht auf Neudruck, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen. Im Fall einer kostenpflichtigen Anzeige hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Minderung des Rechnungsbetrages für die Eintragung oder auf Rücktritt vom Vertrag. Bei Beanstandungen elektronischer Dokumente ist der Auftraggeber unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nacherfüllung verpflichtet. In den Fällen verzögerter, unterlassener oder misslungener Nacherfüllung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen.

VII. Haftung

  1. Der Verlag haftet bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzungen des Verlages, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden der Höhe und der Art nach unbeschränkt. Der Verlag haftet nicht für einfach fahrlässig verursachte Schäden, es sei denn, es wurden wesentliche Vertragspflichten verletzt, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind (Verletzung von Kardinalpflichten). 
  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten haftet der Verlag nur für vertragstypische und bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbare Schäden. Er haftet in diesem Fall nicht für mittelbare Folgeschäden. 
  3. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen der Höhe nach begrenzt auf bei derartigen Verlagsgeschäften vorhersehbare Schäden.
  4. Der Verlag haftet nur für alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, und auch dann nur in begrenztem Umfang.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geltend gemacht werden, wenn sich die Haftung zwingend aus dem Produkthaftungsgesetz ergibt, wenn es um eine Garantieerklärung geht oder um einen Fall arglistigen Verschweigens eines Mangels. 
  6. Wenn die bestellte Anzeige in einem Online-Objekt veröffentlicht ist, berechtigt ein kurzfristiger Ausfall des Systems aufgrund technischer Notwendigkeit nicht zu Schadensersatzansprüchen.

VIII. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln oder Schadensersatzes verjähren innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für die in VII. 5. genannten Fälle.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, ist München Gerichtsstand; der Verlag ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Falls der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist München Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

X. Daten

  1. Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. 
  2. Der Auftraggeber erklärt sich mit einer möglichen Veröffentlichung seiner in dem Auftrag genannten Daten und Anzeigentexte in weiteren, von dem Verlag erstellten Verlagserzeugnissen in gedruckter oder elektronischer Form einverstanden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung ergibt sich aus dieser Klausel nicht.

Oberhaching, September 2007